Angepasste Regelungen nach Gesamtarbeitsvertrags-Revision
Die DARU-WACHE AG ist seit Jahren dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen unterstellt. Der allgemeinverbindliche GAV regelt die rechtlichen Standardbestimmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Sicherheitsbranche und wurde per 1. Juni 2020 mit neuen Regelungen revidiert und eingeführt.
Durch die GAV-Anpassungen ergaben sich einige leichte Veränderungen, darunter Zuschläge für Ausrüstung und hohe Arbeitspensen von über 210 Stunden pro Monat. Konkret sind nun auch die finanziellen Zuschläge für Mitarbeitende welche Hunde oder Waffen führen einheitlich festgelegt worden. Erfreulich sind auch die Lohnerhöhungen in allen Vertragskategorien. Durch die ansteigenden AHV-Abgaben sowie den marginalen Erhöhungen von Prämien für Krankentaggeld- und Nichtberufsunfallversicherungen wird es aber auch zu entsprechend angepassten Lohnabzügen kommen. Dagegen werden die Vollzugs- und Weiterbildungskosten für die DARU WACHE AG zwar steigen, jedoch für den einzelnen Mitarbeitenden um die Hälfte reduziert. Auch ist nun die längst überfällige Regelung in Kraft getreten, wonach Mitarbeitende mit eidg. Fachausweis keine Basisausbildung mehr absolvieren müssen. Für diejenigen neuen Mitarbeitenden, die den Fachausweis nicht besitzen, wird während der Probezeit das Absolvieren einer Basisausbildung von mindestens 20 Stunden verlangt. Der vollständige GAV kann auf der Website der VSSU heruntergeladen werden (https://www.vssu.org/de/gesamtarbeitsvertrag/). Insgesamt profitieren Mitarbeitende durchaus positiv von den Anpassungen. Wir begrüssen diese ebenfalls und sehen in Ihnen das Potential, die Arbeitsplatzattraktivität in der Sicherheitsbrache wie auch die Mitarbeiterzufriedenheit entscheidend steigern zu können.