Die DARU-WACHE AG erzielt beim Thema Lohngleichheit für Mann und Frau ein Glanzresultat
Gleiche und gleichwertige Arbeit muss für beide Geschlechter gleich entlöhnt werden. Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Die Lohngleichheit ist aber bis heute nicht in jedem Unternehmen selbstverständlich oder verwirklicht. Bei der DARU-WACHE AG ist die Lohngleichheit selbstverständlich schon seit vielen Jahren gewährleistet und die Gleichstellung zwischen Mann und Frau wird mehr als vorbildlich gelebt.
Wir haben seit Beginn darauf geachtet keinerlei Unterschiede zu machen, jegliche Diskriminierung wird im Keim erstickt. Aber ab sofort dürfen wir die gelebte Praxis der Gleichstellung und Lohngleichheit als offiziell geprüft und bestätigt bezeichnen.
Letztes Jahr im Juli 2020 ist die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft getreten und findet sich im Gleichstellungsgesetz kurz GlG wieder. Diese Revision schreibt ab diesem Datum allen Gesellschaften und Unternehmen mit 100 - und mehr - Angestellten vor, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen zu lassen.
Nach den entsprechenden Vorgaben haben wir eine Lohngleichheitsanalyse bei der DARU-WACHE AG erstellt und als unabhängige Stelle die Firma OBT AG – welche auch die Revision der Buchführung und Überprüfung der Finanzabschlüsse für uns durchführt - mit der formellen und rechtlich geforderten Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse beauftragt.
Stolz teilen wir hiermit das von offizieller Stelle geprüfte Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse mit:
Es besteht kein Geschlechtseffekt.
Das heisst: Es gibt keine Diskriminierung bei der DARU-WACHE AG aufgrund des Geschlechtes.
Die Lohngleichheitsanalyse ergibt, dass Frauen 4.1% im Durchschnitt weniger verdienen als Männer.
Wenn wir jedoch die Unterschiede in den Qualifikations- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale (Ausbildung, berufliche Stellung, Dienstalter, Sprachkenntnisse, Funktion und Hierarchie etc.) mitberücksichtigen, verdienen Frauen sogar 23.1% mehr als Männer. Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz, ist statistisch nicht signifikant bzw. nahezu null.
Am 19. Mai dieses Jahres bestätigt die OBT AG nach ihrer Prüfung unserer durchgeführten Lohngleichheitsanalyse, dass die Lohngleichheit bei der DARU-WACHE AG in allen Belangen den Anforderungen gemäss Art. 13d GlG und Art. 7 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.
Somit ist die DARU-WACHE AG eine der fortschrittlichsten Firmen in der Schweiz und darf sich zu denjenigen Arbeitgebern zählen, welche die Gleichstellung und Gleichbehandlung von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht nur in ihrem Leitbild und in ihren Führungsgrundsätzen verankert hat, sondern tagtäglich lebt.