AHV-Arbeitgeberkontrolle
Die DARU-WACHE AG rechnet die AHV-Beiträge bisher pro Filiale mit der entsprechenden kantonalen Ausgleichskasse ab. Ab 1. Januar 2020 können wir der Einfachheit halber die AHV-Beiträge gesamthaft über die Ausgleichskasse des Kantons Aargau abrechnen.
Jeder Arbeitgeber wird durch die Ausgleichskassen oder deren Revisionsstelle alle vier bis sechs Jahre auf die Richtigkeit der eingereichten Jahresabrechnungen für Lohnbeiträge kontrolliert. Für die am 18. November 2019 am Hauptsitz in Riniken erfolgte AHV-Revision der Jahre 2015 bis 2018 für den Kanton Aargau (im Kanton Aargau ist immerhin die grösste Filiale) brauchte der Revisor nur gerade mal knapp drei Stunden, um unsere eingereichten Jahresabrechnungen als korrekt und vollständig zu bestätigen. In diesem Zusammenhang erwähnte er auch die unsererseits immer fristgerechten Zahlungen der Monatsrechnungen. Dies sei in der heutigen Zeit vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben gar nicht mehr so selbstverständlich.
Die DARU-WACHE AG setzte sich schon seit jeher zum Ziel, dass Sozialabzüge, welche ja mehr oder weniger zur Hälfte bereits dem Mitarbeiter in Abzug gebracht wurden, sowie auch alle anderen Rechnungen, immer fristgerecht bezahlt werden.